Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast,
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu können und danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Wir haben Ihren Urlaub sorgfältig geplant und alle Voraussetzungen für Ihre Erholung geschaffen. Hierzu gehören auch unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, die Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages sind. Bitte schenken Sie diesen Reise- und Zahlungsbedingungen, Ihre Aufmerksamkeit, denn Sie sollen wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verpflichtungen Sie uns gegenüber eingehen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung / Auftragserteilung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unsere Webseite genannten Leistungsbeschreibungen oder aufgrund der für Sie speziell zusammengestellten Leistungen verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit Erhalt unserer Reisebestätigung zustande, die Ihnen zeigt, daß Flüge, Hotels, Touren usw. für Sie gebucht sind.
Die Anmeldung erfolgt durch den Bestellenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Bestellende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Bezahlung
2.1. Wir akzeptieren Visa, MasterCard, American Express und Banküberweisungen. (Bei Bezahlung mit Kreditkarte vom Ausland aus benötigen wir Ihr „Kreditkarten Bevollmächtigungsformular“.)
2.2. Nach der Auftragserteilung zur Buchung einer Reise und der Bestätigung der Auftragserteilung durch uns erfolgt Ihre Anzahlung von 30-50% (in Abhängigkeit von Zielorten und Hotels) . Nach Eingang der Anzahlung (bitte faxen Sie uns die Überweisungsbescheinigung, ) bzw. des Kreditkarten Bevolmächtigungsformulars erfolgt die Buchung und anschließend die Übersendung der Buchungsbestätigung / Reiseunterlagen an Sie. Der Restbetrag ist ohne Aufforderung bis 15 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
2.3. Besonderheit für die Yangtze-Route: Für Reisende, die nur die Yangtze-Route buchen möchten, ist der Restbetrag auf Anforderung 35 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Auch die Rücktrittsbedingungen sind hier unterschiedlich (siehe Punkt 5).
2.4. Wenn die Anzahlung oder die Zahlung des Restbetrages nicht vollständig erfolgt sind, berechtigt dies uns ohne nochmalige Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag und zu Schadenersatzforderung wegen Nichterfüllung Ihrer Verpflichtung.
2.5. Wichtige Bemerkung für Reisende, die duch telegraphische Überweisung bzw. Auslandsüberweisung bezahlen: Wenn Sie durch Überweisung bezahlen, achten Sie bitte darauf, dass es ein oder zwei Wochen braucht, bevor das Geld auf unserem Bankkonto eingeht. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie durch die Bank of China überweisen, weil dies schneller und sicher ist; Nach dem Absenden der Überweisung, faxen Sie uns bitte ihre Überweisungsbestätigung Ihrer Bank, um uns zu informieren und die Überweisung zu bestätigen.
3. Leistungen und Preise
Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung (Pauschalreise wie sie in unserem Programm angeboten wird oder speziell für Sie zusammengestellte Leistungen) mit dem zur betreffenden Reise gehörenden Detailprogramm in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
Buchungsstellen (Reisebüros) sind nicht bevollmächtigt oder beauftragt, von der Ausschreibung oder den Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.
Sonderwünsche und mündliche Nebenabsprachen, die den Umfang und die Art der vertraglichen Leistung verändern, sind nur gültig, wenn sie schriftlich von CITS Guilin bestätigt werden.
Nicht im Reisepreis enthaltende Kosten:
- Internationale Flugtickets oder Eisenbahnfahrkarten bei der Einreise oder Ausreise
- Visumskosten
- Flugenhafengebühr: US$ 11 (90 Yuan RMB) für internationale Flüge
- Gepäckübergewicht
- Persönliche Kosten: wie z.B Getänke, Fax, Telefon, persönliche Aktivitäten, Besichtigung oder Mahlzeiten, die nicht im Angebot stehen, Kleidung waschen/bügeln, persönliche Unfall- oder Krankheitskosten
- Mahlzeiten: Mahlzeiten, die nicht mit “B“ ,“L“ oder “ D“ angegeben sind.
- Einzelzimmerzuschlag (Wichtiger Hinweis: Personen, die ein Einzelzimmer haben möchten, müssen einen Einzelzimmerzuschlag zahlen.)
- Geschenke oder Trinkgeld: Geschenke oder Trinkgeld für Reiseführer oder Fahrer
4. Leistungs- und Preisänderungen
Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind für CITS Guilin bindend. CITS Guilin behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge von schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir die Reiseroute ändern oder kündigen. Wenn wir die Buchung kündigen, hat der Kunde das Recht, bei noch nicht angetretener Reise die Reisekosten zurückerstattet zu bekommen oder ein Alternativprogram mit ähnlichen Leistungen von uns zu erhalten. (siehe auch Punkt 7)
5. Rücktrittsbedingungen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären (Fax oder E-mail). Im Falle des Rücktritts werden wir folgende pauschalierte.
Entschädigung pro Person vom Gesamtreisepreis verlangen:
- Bei Rücktritt bis 14. Tag vor Reisebeginn: Sie können von einer gebuchten Reise kostenlos zurücktreten.
- Bei Rücktritt ab dem 13. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 10 % (Kosten werden erstattet wenn Sie die gleiche Reise innerhalb von 18 Monaten erneut buchen) + der volle Preis für die Jangtze Kreuzfahrt (wenn gebucht)
- Bei Rücktritt ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn: 50 % + der volle Preis für die Jangtze Kreuzfahrt (wenn gebucht)
- Bei Rücktritt ab dem 2. Tag vor Reisebeginn: 100% + der volle Preis für die Jangtze Kreuzfahrt (wenn gebucht)
- Bei Nichterscheinen fallen 100% den Gesamtbetrags + der volle Preis für die Jangtze Kreuzfahrt(wenn gebucht) an
- Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
Besonderheit für die Yangtze-Route: Die für die Yangtse Tour eingezahlten Gelder können nicht zurückgezahlt werden, wenn die Rücktrittserklärung weniger als 14 Tage vor Abfahrt des Schiffes bei uns eintrifft.
6. Umbuchungen und Ersatzperson
Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, daß statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, so erhebt CITS Guilin eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00.
Wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche.
Vorschriften oder behördliche Anordnungen einer Teilnahme der Ersatzperson entgegenstehen, ist CITS Guilin berechtigt, dem Wechsel in der Person des Reisenden zu widersprechen. In diesem Fall kann sich der Reiseteilnehmer nur durch Rücktritt vom Vertrag lösen und CITS Guilin kann Entschädigung verlangen (siehe Punkt 5). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und der ursprünglich Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reisezieles oder Reisedatums, die später als 15 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß der geltenden Stornobedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In Einzelfällen kann CITS Guilin sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 15 Tag vor Reiseantritt bemühen.
Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart werden pauschal mit € 30,00 pro Person berechnet.
7. Rücktritt / Kündigung des Reiseveranstalters
CITS Guilin kann bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die vertraglich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe Anmerkungen unten) nicht erreicht wurde und die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten wegen Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, nicht zumutbar ist. Der Kunde erhält dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird CITS Guilin den Kunden davon unterrichten.
Mindestteilnehmerzahl:
- Der Reisepreis bezieht sich auf die Basis von mindestens 2 Erwachsenen und Übernachtung in Doppelzimmern. (Einzelzimmer erfordern einen Zuschlag)
- CITS Guilinbehält sich das Recht vor, die Reise abzusagen, zu korrigieren oder die Kosten neu zu berechnen, wenn die im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir bemühen uns aber auch Alternativen anzubieten.
- Sie können dann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht uns gegenüber unverzüglich nach Zugang der Absageerklärung geltend zu machen.
- Macht der Reisende von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, erhält er den gezahlten Betrag unverzüglich zurück.
CITS Guilin kann den Vertrag vor Antritt der Reise fristlos kündigen, wenn CITS Guilin vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. CITS Guilin behält den Anspruch auf den Reisepreis.
CITS Guilin kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen - wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch CITS Guilin nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung (fristlose Kündigung) des Vertrages gerechtfertigt ist. Hierbei sind die Eigenart und die Anforderungen der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde nicht die erforderlichen Dokumente für eine Weiterreise besitzt oder den Anweisungen der Reiseleitung nicht Folge leistet.
Kündigt CITS Guilin, so behält CITS Guilin den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reisenden zur Last.
Bei der Kündigung wird CITS Guilin durch die jeweilige Reiseleitung vertreten.
Wenn die Anzahlung in Höhe von 30-50% (abhängig von Zielorten und Hotels) nicht in 1-3 Tage nach der Bestätigung oder die Zahlung des Restbetrages nicht vollständig bis 15 Tage vor Reissebeginn erfolgt sind, berechtigt dies uns ohne nochmalige Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag und zu Schadenersatzforderung wegen Nichterfüllung Ihrer Verpflichtung, es sei denn, Sie haben bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht (z. B: Ableben des Reisenden vor Reiseantritt).
8.Vertragsaufhebung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände / höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CITS Guilin als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CITS Guilin für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist CITS Guilin verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Gewährleistung
Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, daß vor der Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. CITS Guilin kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. CITS Guilin kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Reisende die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entsprechend dem chinesischen Recht.
10. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung
CITS Guilin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in unserer Webseite angegebenen Reiseleistungen - sofern nicht nach Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften der VR China.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist dieses nicht möglich, sollte der Reisende unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Notfallnummer Kontakt mit unserem Büro in Guilin aufnehmen. Unterläßt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Preisminderung nicht ein.
12. Reisesicherheit
Unsere Reiseteilnehmer/Innen sollten Respekt, Vorsicht und Disziplin walten lassen bei allen Aktivitäten wie z.B an Bord eines Schiffes gehen oder bei einer Bergbesteigung, beim Ein- und Aussteigen in eine Höhle oder in alte Gräber.
Unsere Reiseführer werden Sie auf die Risiken aufmerksam machen, nicht aber dafür haften.
Wenn die Reiseteilnehmer nicht die normalen Vorschriften beachten, nicht bei der Gruppe bleiben oder den Vorschlägen des Reiseführers nicht folgen, so sind CITS Guilin und seine Angestellten nicht für die Folgen verantwortlich.
13. Gesundheitsvorschriften
Alle Angaben zu den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen einer Reise die in unserem Katalog gemacht werden, können nur allgemeiner Natur sein. Hat der Kunde diese Hinweise bei der Buchung nicht berücksichtigt und ist aufgrund seiner körperlichen oder gesundheitlichen Verfassung den Anforderungen einer Reise oder Abschnitten einer Reise nicht gewachsen, so hat er das selbst zu verantworten. Ein Anspruch auf Rücksichtnahme auf einzelne Reisende besteht nicht, wenn dadurch der Reiseverlauf für Mitreisende beeinträchtigt wird.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
Es wird hier verwiesen auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
- Nützliche Internetadressen:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/index_html - Kunden, die nach Tibet reisen wollen, sollten wegen der Höhenlage ein ärztliches Attest haben, das ihren Blutdruck und die Herzfunktion als normal ausweist (dies ist nicht zwingend, aber bei eventuellen Problemen mit Versicherungen hilfreich).
- Für enstehende Peronenschäden die durch Nichtbeachtung der körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen einer Reise entstehen oder für Mehrkosten bei notwendig werdender medizinischer Betreuung übernimmt CITS Guilin keine Haftung.
14. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selber verantwortlich. Alle aus der Nichtbeachtung der Vorschriften entstehenden Nachteile gehen zu seinen Lasten.
Alle Reisende benötigen gültige Reisepässe und alle nötigen Visa. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist grundsätzlich der Kunde alleine verantwortlich, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet haben.
nützliche Internetadressen:
- http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/index_html
- http://www.china-botschaft.de/det/qz/
- http://de.ce.cn/China/reiseinfos/reiseinfos/200410/11/t20041011_15323.shtml
Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, ist CITS Guilin berechtigt, den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
Hinweis: Travel "vouchers" oder Reisebescheinigung funktioniert nicht wie im westlichen Ländern.Die Hotels oder Schiffe brauchen keine Reisebescheinigungen von den Kunden von CITS Guilin. Sie prüfen lediglich Ihren Namen, der in deren Computer schon gespeichert ist. Der örtliche Reiseführer wird Ihnen bei dieser Überprüfung helfen.
15. Reklamation
Hat der Kunden eine Reklamation, sollte er / sie sich sofort an den Servicelieferer, an den Reiseleiter oder an CITS Guilin wenden.
- Glaubt der Kunde, daß die von CITS Guilin verpflichteten Dienstleister die vereinbarten Leistungen schlecht erbringen, sollte er/sie den Dienstleister vor Ort informieren, dieser wird das Problemen am Orte und Stelle lösen und CITS Guilin informieren. Wenn der Dienstleister vor Ort das Pronlem nicht lösen kann oder der Kunde mit der Lösung nicht zufrieden ist, kann er/sie sich direkt mit CITS Guilin in Verbindung setzen.
- Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung der Reise bei CITS Guilin schriftlich geltend zu machen und die nötigen Beweise vorzulegen ( z.B. in Form von Fotos oder Zeugenaussagen).
- Reklamation die später als 15 Tagen nach Beendigung der Reise angemeldet werden von CITS Guilin nicht berücksichtigt.
16. Haftungsausschluß
Unter folgenden Umständen sind wir nicht verpflichtet zu haften:
- Alle Umstände verursacht durch den Zoll Alle negative Auswirkungen und Verschiebungen durch den Flughafen und die Fluggesellschaft.
- Diebstahl oder Verlust von Wertsachen durch eigenes Verschulden
- Alle Verluste oder Schäden, die durch den Touristen selber verursacht wurden.
- Für Fehler oder Nachlässigkeiten, die durch anderen Reiseanbieter oder Veranstalter verursacht wurden, die nicht zu CITS Guilin gehören, sind wir nicht verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, für Verluste, Person- oder Eigentumschäden, die durch den Unterkunfts- oder Verkehrs- oder andere Service entstanden sind zu haften, ebenso nicht bei höherer Gewalt und Katastrophen wie z.B. Hochwasser, Feuer oder Maschinenstörungen, Aktivitäten der Regierung, unvorraussehbare Unruhen, Epidemien. Desgleichen übernehmen wir keine Haftung für Verluste, Person- oder Eigentumschäden die entstanden sind durch Nichtbeachtung medizinischer Vorschriften, Zollvorschriften oder Gültigkeitsfragen des Reisepasses, Visums und anderer Reisedokumente.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Reisebedingungen nicht im Einklang mit den Gesetzen der VR China stehen, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
18. Gerichtsstand
Glaubt ein Reisender gegen CITS Guilin klagen zu müssen, kann er CITS GUILIN nur an dessen Sitz verklagen. Für eventuelle Klagen von CITS Guilin gegen einen Reisenden ist ebenfalls der Sitz von CITS Guilin maßgeblich.




