Jetzt Reise planen
HomeFAQVisum und ReisedokumenteDie häufigsten Fragen über die 72 Stunden Visafrei-Politik in Shanghai und Peking

Die häufigsten Fragen über die 72 Stunden Visafrei-Politik in Shanghai und Peking

1. Unter welchen Bedingungen können Ausländer die 72 Stunden visafrei anmelden?

Die Ausländer müssen die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

1) Sie müssen aus einem der 45 Länder kommen, die zu dem 72 Stunden Aufenthalt berechtigt sind.
2) Sie müssen eigene gültige internationale Reisedokumente dabei haben und Halter von Flugtickets zu einem Drittland sein, die ebucht und bestätigt sind. (wie zum Beispiel: Japan - China - DE wäre okay;
Japan - China - Japan geht nicht ; Hong Kong-Shanghai-Japan wäre ok; HK-Shanghai-HK wäre nicht möglich
.)
3) Der Transit ist in Beijings Hauptstadt Flughafen, Shanghai Pudong Flughafen oder Hongqiao Flughafen, Guangzhou Baiyun Internationale Flughafen, Chengdu Shuangliu Flughafen, Chongqing Jiangbei Flughafen, Dalian Zhoushuizi Flughafen (und Shenyang Xiantao Flughafen ab 01 Jan 2014) und dann weiter in ein Drittland.

2. Welche Ausländer können die 72 visafrei anmelden und wie werden diese Länder ausgewählt?

Die Touristen aus diesen 45 Ländern dürfen es beantragen:

(1) Die 24 Schengen-Visum Länder in Europa: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz; (2) Die anderen 7 europäischen Länder: Russland, Großbritanien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, die Ukraine; (3) 6 amerikanische Länder: Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Mexiko, die USA; (4) Australien und Neuseeland; (5) 6 asiatische Länder: Südkorea, Japan, Singapur, Brunei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Qatar.
Alle diese 45 Länder wurden nach Statistiken über die Einreisen, Aufenthalt und Unterkunft der Ausländer in den letzten Jahren ausgewählt.

3. Wie können Ausländer unter den entsprechenden Bedingungen den Antrag stellen?

Sie können bei der Beijing, Shanghai, Guangzhou und Chengdu Fluggesellschaft einen Antrag stellen. Es wird dann von der Fluggesellschaft bei der Grenzbehörde in Beijing, Shanghai, Guangzhou und Chengdu gemeldet. Falls alles seine Richtigkeit hat erhält man eine Erlaubnis zur Einreise..

4. Können Ausländer dies auch beantragen, wenn sie keine Flugtickets für eine Ausreise haben?

Nein, das geht nicht. Nach der Vorschrift müssen Ausländer die Flugtickets vor der Einreise gebucht haben und die Flugtickets müssen einen festen Termin (innerhalb von 72 Stunden) und Sitzplatz haben.

5. Gilt die Vorschrift für Ausländer, die vom eigenen Land aus nach Peking, Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Dalian oder Shanghai fliegen und Flugtickets mit festem Termin und Plätzen zurück ins eigene Land haben?

Nein. Dies gilt nur für Ausländer, deren Transit in Shanghai, Guangzhou, Chengdu oder Peking ist und die danach in ein Drittland fliegen. Hier ist ein Beispiel:
Wenn ein Reisender von New York aus nach Beijing fliegt und dann nach Los Angeles zurück fliegen möchte, kann er kein Transitvisum anmelden.

6. Können Ausländer andere Städte außer Beijing, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Dalian und Shenyang besuchen, nachdem sie alle Formalitäten zu den 72 Stunden visafrei bearbeitet haben? Was sollen Ausländer machen, wenn sie aus besonderen Gründen nicht innerhalb von 72 Stunden ausreisen können?

Wenn Ausländer mit fertigen Formalitäten besondere und wichtige Gründe haben, um Shanghai, Guangzhou, Chengdu oder Peking verlassen zu müssen, können sie noch bei der Ein-und Ausreise Verwaltungsabteilung des Amtes für öffentliche Sicherheit in Shanghai, Guangzhou, Chengdu oder Beijing einen Antrag stellen, um ein reguläres Visum zu bekommen.
Ausländer, deren Anträge genehmigt wurden, sollen innerhalb von 72 Stunde ausreisen. Falls sie mehr als 72 Stunden in Beijing, Guangzhou, Chengdu oder Shanghai bleiben müssen, sollen sie zuerst auch bei der Ein-und Ausreise Verwaltungsabteilung des Amtes für öffentliche Sicherheit in Shanghai, Guangzhou, Chengdu oder Beijing ein Visum beantragen. Nur danach können sie ausreisen.
Falls sie das nicht entsprechend der Vorschrift halten, werden sie laut geltendem Recht wegen illegalem Aufenthalt vom Amt für öffentliche Sicherheit oder am Grenzübergang aufgehalten. Wenn sie wieder einmal durch eine Fluggesellschaft den 72 Stunden visafreien Transit beantragen möchten, haben die Grenzbehörden das Recht, ihren Antrag abzulehnen.

7. Ist das möglich, in von Shanghai aus auszureisen, wenn Ausländer das Transitvisum aus Beijing haben?


Leider dürfen Ausländer das nicht machen, weil sie die Aufenthaltsstadt nicht verlassen dürfen. Alle Ausländer, die in Beijing 72 Stunden visafrei bleiben, sollen innerhalb von 72 Stunden von Beijing aus ausreisen. Sie dürfen nicht von Shanghai aus statt Beijing ausreisen.


8. Wie erhalte ich Informationen, falls ich noch weitere Fragen habe?


Sie können sich vom Beijing oder Shanghai Grenzschutz beraten lassen oder auf deren Webseite ihre Frage stellen.
Telefon der Beijing Grenzkontrolle: 010-56095400
Telefon der Shanghai Grenzkontrolle: 021-51105100
Webseite des Ministeriums für öffentliche Sicherheit


9. Gilt noch die 48 Stunden Visafrei Vorschrift in Shanghai für manche Ausländer?


Nachdem die 72 Stunden Visafrei Vorschrift in Kraft gesetzt wurde, ist die alte 48 Stunden Vorschrift aufgehoben worden.

Gestalten Sie Ihre Individualreisen einfach mit uns, nur eine Minute!