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FAQs, die Fragen über den 72 Stunden visafreien Aufenthalt Chinas

Solche Fragen haben Sie vielleicht auch über den 72 Stunden visafreien Aufenthalt in Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Shenyang, Dalian, Xi'an, Guilin, Kunming,Hangzhou, Xiamen und Wuhan:

Die Ausländer müssen die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

1) Sie müssen aus einem der 45 Länder kommen, die zu dem 72 Stunden Aufenthalt berechtigt sind.
2) Sie müssen eigene gültige internationale Reisedokumente dabei haben und Halter von Flugtickets zu einem Drittland sein, die ebucht und bestätigt sind.
3) Der Transit ist Beijing Capital International Airport (PEK), Shanghai Pudong International Airport (PVG), Hongqiao International Airport (SHA), Guangzhou Baiyun Airport (CAN) Chengdu Shuangliu Airport (CTU), Chongqing Jiangbei International Airport (CKG), Shenyang Taoxian International Airport (SHE), Dalian International Airport (DLC), Xian Xianyang International Airport (XIY), Guilin Liangjiang International Airport (KWL), Kunming Changshui International Airport (KMG), Hangzhou Xiaoshan International Airport (HGH), Wuhan Tianhe International Airport (WUH) and Xiamen Gaoqi International Airport (XMN), dann weiter in ein Drittland.

Die Touristen aus diesen 45 Ländern dürfen es beantragen:

(1) Die 24 Schengen-Visum Länder in Europa: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz;
(2) Die anderen 7 europäischen Länder: Russland, Großbritanien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, die Ukraine;
(3) 6 amerikanische Länder: Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Mexiko, die USA;
(4) Australien und Neuseeland;
(5) 6 asiatische Länder: Südkorea, Japan, Singapur, Brunei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Qatar.

Sie können während des Eincheckens für Ihren Flug nach China bei der Fluggesellschaft einen Antrag stellen.

Er wird dann von der Fluggesellschaft bei der Grenzbehörde in Beijing, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenyang, Xi'an, Guilin, Kunming, Xiamen, Wuhan oder Hangzhou gemeldet. Falls alles seine Richtigkeit hat, erhält man eine Erlaubnis zur Einreise. Dann können Sie bei der Ankunft wie normale Reisende bei der Sicherheitskontrolle auschecken.

Nein, das geht nicht. Nach der Vorschrift müssen Ausländer die Flugtickets vor der Einreise gebucht haben und die Flugtickets müssen einen festen Termin (innerhalb von 72 Stunden) und Sitzplatz haben.

Nein. Dies gilt nur für Ausländer, deren Transit in Beijing, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenyang, Xi'an, Guilin, Kunming, Xiamen, Wuhan oder Hangzhou ist und die danach in ein Drittland fliegen. Hier ist ein Beispiel:

Nein, die 72-Stunden- Beschränkung wird mit 0 Uhr des nächsten Tag nach dem Eintritt von den Reisenden berechnet. Zum Beispiel, wenn ein Reisender in Guangzhou Baiyun International Flughafen am 1. August 2013 tritt, das Visumfrei-Beschränkung für den Eintritt ist mit 0 Uhr 00 am 2. August 2013. Der Reisende kann China verlassen, bevor 23.59 Uhr am August 4, 2013.

Wenn Ausländer mit fertigen Formalitäten besondere und wichtige Gründe haben, um Beijing, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenyang, Xi'an, Guilin, Kunming oder Hangzhou verlassen zu müssen, können sie noch bei der Ein-und Ausreise Verwaltungsabteilung des Amtes für öffentliche Sicherheit in Beijing, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenyang, Xi'an, Guilin, Kunming, Xiamen, Wuhan oder Hangzhou einen Antrag stellen, um ein reguläres Visum zu bekommen.

Ausländer, deren Anträge genehmigt wurden, sollen innerhalb von 72 Stunde ausreisen. Falls sie mehr als 72 Stunden in Beijing, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenyang, Xi'an, Guilin, Kunming oder Hangzhou bleiben müssen, sollen sie zuerst auch bei der Ein-und Ausreise Verwaltungsabteilung des Amtes für öffentliche Sicherheit in Beijing, Guangzhou, Chengdu, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenyang, Xi'an, Guilin, Kunming, Xiamen, Wuhan oder Hangzhou ein Visum beantragen. Nur danach können sie ausreisen.
Falls sie das nicht entsprechend der Vorschrift halten, werden sie laut geltendem Recht wegen illegalem Aufenthalt vom Amt für öffentliche Sicherheit oder am Grenzübergang aufgehalten. Wenn sie wieder einmal durch eine Fluggesellschaft den 72 Stunden visafreien Transit beantragen möchten, haben die Grenzbehörden das Recht, ihren Antrag abzulehnen.

Leider dürfen Ausländer das nicht machen, weil sie die Aufenthaltsstadt nicht verlassen dürfen. Alle Ausländer, die in Beijing 72 Stunden visafrei bleiben, sollen innerhalb von 72 Stunden von Beijing aus ausreisen. Sie dürfen nicht von Shanghai aus statt Beijing ausreisen.

Sie können sich vom Beijing oder Shanghai Grenzschutz beraten lassen oder auf deren Webseite ihre Frage stellen.

  • Grenzkontrollstation in Beijing: +8610-56095400
  • Grenzkontrollstation in Shanghai: +8621-51105100
  • Grenzkontrollstation in Guangzhou: +8620-36066950
  • Grenzkontrollstation in Chengdu: +8628-85205555
  • Grenzkontrollstation in Chongqing: +8623—966666
  • Grenzkontrollstation in Shenyang: +8624-96833
  • Grenzkontrollstation in Dalian:+86-411-96600
  • Grenzkontrollstation in Xian:+86-29-88796997
  • Grenzkontrollstation in Guilin:+86-773-2845359
  • Grenzkontrollstation in Kunming:+86-871-96566
  • Grenzkontrollstation in Hangzhou:+86-571-96299
  • Grenzkontrollstation in Wuhan:+86-27-85333600
  • Grenzkontrollstation in Xiamen:+86-592-5706805
  • Webseite des Ministeriums für öffentliche Sicherheit

     

    Nein. Nachdem die 72 Stunden Visafrei Vorschrift in Kraft gesetzt wurde, ist die alte 48 Stunden Vorschrift aufgehoben worden.

    Liebe Leser, Chinarundreisen Team hat die öffentliche Vorschrift über 72 Stunden Visafrei einfach übersetzt. Wir sind nur ein Reisebüro, kennen wir leider auch nicht mehr Details darüber. Wenn Sie mehr darüber informieren möchten, rufen Sie bitte einfach die Grenzkontrollstation vor Ort an, dessen Personal auch Englisch sprechen kann.

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