Für China gilt Visumspflicht. Aber es gibt einige Ausnamen, darunter ist 24, 72 und 144 Stunden Transit Visum bevorzugt empfohlen.
24 Stunden Transit Visum
Ein Ausländer, der von China aus mit einem internationalen Flugzeug, Schiff oder Zug mit einem kombinierten Passagierticket in ein Drittland oder eine Drittregion reist und sich nicht länger als 24 Stunden in China aufhält und den Einreisehafen nicht verlässt, kann von der Visumpflicht befreit werden. Allerdings muss bei der Ausreise- und Einreisegrenzkontrollbehörde eine vorläufige Einreiseerlaubnis beantragt werden.
Mit anderen Worten: Auf fast allen internationalen Flughäfen Chinas unterliegen Ausländer keiner eingeschränkten Staatsangehörigkeit. Außer unter besonderen Umständen können sie nicht in das Land einreisen. Solange sie den Flughafen nicht verlassen, können sie einen 24-Stunden-Transfer ohne Visum genießen. Unter folgenden besonderen Umständen sind visumfreie Transfers rund um die Uhr nicht verfügbar:
Die Grenzkontrollorgane für die Ein- und Ausreise dürfen keine vorläufige Einreiseerlaubnis an Ausländer erteilen, die:
(1) aufgrund der Gesetze und Verwaltungsvorschriften nicht in das Land einreisen dürfen;
(2) diejenigen, deren Pässe oder andere internationale Reisedokumente weniger als drei Monate gültig sind oder deren Unterschrift von den Visumbehörden mit einem Stempel verweigert wurde;
(3) Personen mit Aufzeichnungen über illegale Einreise, Ausreise, illegalen Aufenthalt oder illegale Beschäftigung innerhalb von fünf Jahren;
(4) Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen der Registrierung einer Unterkunft innerhalb von 2 Jahren vorliegt und die Umstände schwerwiegend sind.
Die Flughäfen, die nicht in den folgenden 72-Stunden- und 144-Stunden-Listen enthalten sind, wie Urumqi Diwobao, Nanchang Jiangbei, Nanning Wuwei, Changchun Longjia, Fuzhou Changle und Shenzhen Bao'an, können sich nur für 24 Stunden Transit Visum bewerben.
72 Stunden visumfreier Flughafentransit
Im Gegensatz zum 24-Stunden-Visum Transit sind beim visumfreien 72-Stunden-Transit Flughäfen und Staatsangehörigkeit eingeschränkt, und nur Bürgern der folgenden 53 Länder wird der visumfreie 72-Stunden-Transit gewährt (derzeit in Japan und Südkorea ausgesetzt,also nur 51 Länder):
Länder des europäischen Schengen-Visumabkommens (24): Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei , Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz;
Andere europäische Länder (15): Russland, Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Monaco, Weißrussland;
Amerika (6): Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile;
Ozeanische (2): Australien und Neuseeland
Asien (6,4): Süd Korea, Japan, Singapur, Brunel, die arabischen Emirate und Quatar.
Auch die 72-Stunden-Transitvisumbefreiung schränkt den Flughafen ein. Nur die folgenden drei Flughäfen können die 72-Stunden-Visumbefreiung erhalten (zu Beginn haben 11 Flughäfen und dann 8 die 144-Stunden-Qualifikation erhalten). Gleichzeitig dürfen Passagiere den in Klammern angegebenen Tätigkeitsbereich nicht verlassen:
- Guilin Liangjiang (Stadt Guilin)
- Harbin Taiping (Stadt Harbin)
- Changsha Huanghua (Provinz Hunan)
Beachten Sie, dass der Umfang der Aktivitäten hier in Changsha für die Provinz gilt und mehrere andere Flughafenaktivitäten nur in dieser Stadt stattfinden.
Gleichzeitig müssen Passagiere im Besitz eines 72-Stunden-bestätigten Datums und Sitzplatzes für Anschlusstickets in das Drittland (die Region) sein. Die Region Deutschland-Shanghai-Hongkong hatte zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf visumfreies Reisen für 72 Stunden, während die Region Deutschland-Shanghai-Deutschland nicht geht, aber der Transit Deutschland-Shanghai-Seoul-Deutschland ist 72 Stunden visumfrei verfügbar. Das bedeutet, dass Sie einen visumfreien Pass für 72 Stunden erhalten, solange A-chinesisches Festland-B, A und B nicht aus demselben Land stammen.
A → B: eine der genannten Regionen auf dem Chinesischen Festland → C
Passagiere, die die visumfreien 72-Stunden-Transitbedingungen erfüllen, müssen sich an die entsprechenden Fluggesellschaften wenden, und die Fluggesellschaften oder Passagiere müssen sich persönlich bei der Grenzkontrollbehörde melden. Die Grenzkontrollbehörde gestattet ihnen die vorübergehende Einreise, wenn sie nach Prüfung die Voraussetzungen für die visumfreie Durchreise erfüllen.
144-Stunden-Transit ohne Visum
Die 144-Stunden-Visumfrei und die 72-Stunden-Visumfrei sind weitgehend gleich, außer an unterschiedlichen Einreisehäfen. Die 144 Stunden gelten weiterhin nur für Bürger der oben aufgeführten 53 Länder. Die 144-Stunden-Regel ist genau die gleiche wie die 72-Stunden-Regel, nach der Passagiere von Land A zum chinesischen Festland und dann nach Land B reisen müssen. Die 144-Stunden-Visumfreiheit gilt für die folgenden Häfen und Tätigkeitsbereiche. Besucher dürfen die in Klammern aufgeführten Tätigkeitsbereiche nicht verlassen:
Ost China (Shanghai City, Jiangsu Province, Zhejiang Provinz): Shanghai Pudong, Shanghai Hongqiao, Shanghai railway station, Port of Shanghai International Passenger Transport Centre, Wusongkou International Cruise Port, Nanjing Lukou, Hangzhou Xiaoshan, Ningbo Lishe (later joined);
Peking und deren Umgebung (Beijing City, Tianjin City, Hebei Provinz): Beijing capital, Beijing West railway station, Tianjin Binhai, Tianjin cruise home port, Shijiazhuang Zhengding, Qinhuangdao Seaports;
Nord China (Liaoning Province): Shenyang Taoxian, Dalian Zhoushuizi
Die 144-Stunden-Richtlinie wurde zweimal erweitert und in der ersten Erweiterung wurden die folgenden Ports hinzugefügt:
- Xiamen Gaoqi, Xiamen Wutong Wharf, (Xiamen City);
- Qingdao Jiaodong, Qingdao Wharf (Shandong Provinz);
- Wuhan Tianhe (Wuhan City);
- Chengdu Shuangliu (Dies begann als Chengdu-Stadt und erweiterte sich auf 111 Städte, einschließlich Chengdu, Leshan, Deyang, Suining, Meishan, Ya'an, Ziyang, Neijiang, Zigong, Luzhou und Yibin.);
- Kunming Changshui (Kunming City);
Die zweite Erweiterung begann am 1. Dezember 2019, der Ausbruch begann jedoch kurz danach, sodass viele Menschen nichts von der zweiten Erweiterung wissen:
- Ningbo Lishe (im Rahmen der Aktivitäten in Jiangsu, Zhejiang und Shanghai eingebunden);
- Guangzhou Baiyun, Shenzhen Baoan, Jieyang Chaoshan (Guangdong province);
- Xi'an Xianyang (Xi'an, Xianyang);
- Jiangbei(Chongqing)
Nach dieser Erweiterung des Anwendungsbereichs der Politik haben insgesamt 18 Provinzen (autonome Regionen, Städte unter der direkten Verwaltung der Zentralregierung), 23 Städte und 30 Häfen im ganzen Land eine 144-Stunden- und 72-Stunden-visafreie Transitpolitik für 53 nationale Personen umgesetzt. Unter ihnen haben 27 Häfen in 20 Städten, darunter Peking, Tianjin, Shijiazhuang, Qinhuangdao, Shanghai, Hangzhou, Nanjing, Shenyang, Dalian, Qingdao, Chengdu, Xiamen, Kunming, Wuhan, Guangzhou, Shenzhen, Jieyang, Chongqing, Xi'an und Ningbo, eine 144-Stunden-visafreie Politik für den Transit von Ausländern umgesetzt und eine regionale und portbezogene Verbindung in Peking, Tianjin, Hebei und im Yangtze-Fluss-Delta hergestellt. Drei Häfen in drei Städten, Changsha, Guilin und Harbin, haben die visafreie Politik von 72-Stunden-Transit für Ausländer umgesetzt.
Ausländer aus 53 entwickelten Ländern, die kein chinesisches Visum für drei Monate beantragen möchten oder können, können eine 72-Stunden- oder 144-Stunden-visafreie Kurve nutzen, um auf das chinesische Festland zu gelangen und einen 72-Stunden- (3-Tage) oder 144-Stunden-Aufenthalt (6-Tage) zu genießen.
Hier ist eine schnelle Zusammenfassung:
eine 24-stündige visafreie Regelung für Staatsbürger aller Länder, die auf allen internationalen Flughäfen in China gilt.
Eine 72-Stunden-visafreie Regelung gilt für Staatsbürger von 51 Ländern, die auf die Flughäfen Changsha, Guilin und Harbin anwendbar sind, wobei jeder Flughafen einen bestimmten Aufenthaltsbereich hat.
Eine 144-Stunden-visafreie Regelung gilt für Staatsbürger von 51 Ländern, die in Peking-Tianjin-Hebei, dem Yangtze-Flussdelta und dem Perlflussdelta, insgesamt 20 Städte und 27 Häfen anwendbar ist.
Nutzen Sie die 144-Stunden Regelung voll aus!
Sie könne sogar eine Rundreise durch China ganz ohne Visum unternehmen! Fliegen Sie von Europa nach Beijing, weiter nach Hongkong, danach nach Shanghai, denn wieder nach Europa oder in ein anderes Land. Sie können so mehr als 14 Tage durch China reisen ohne ein Visum zu benötigen.
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Highlights von dieser China Tour
Beijing: Als Hauptstadt Chinas seit mehr als 800 Jahren, hat Beijing die erlesensten Relikte des ehemaligen Kaiserreiches zu bieten: Die verbotene Stadt, der Himmelstempel, der Sommerpalast – jede dieser Attraktionen kann sich mit anderen herausragenden königlichen Bauwerken in der Welt messen. Ganz zu schweigen von der Chinesischen Mauer. Chinarundreisen bietet Ihnen die Möglichkeit, diese authentische Stadt zu erleben, mit den Menschen in Kontakt zu kommen und Ihre Reise zu dem Trip Ihres Lebens werden zu lassen!
Hongkong: Von der modernen Skyline am Victoria Hafen bis zu dem Fischerdorf Aberdeen ist Hongkong eine wunderbare Mischung verschiedenster Kulturen mit zahllosen Glanzpunkten zum Besichtigen und erleben. Besuchen Sie die schönsten Flecken Hongkongs mit unserem ausgefeilten Hongkong City Tour. Weiterhin könne Sie den entspannten Nachbarn Hongkongs kennenlernen – Macao. Seine koloniale Vergangenheit wird Sie begeistern.
Shanghai: Entdecken Sie das moderne und das altertümliche Shanghai mit den höchsten Gebäuden, einem Spaziergang über die Promenade Bund und einem Besuch der Gärten von Yuyuan. Sie können Ihre Exkursion auf die Städte Suzhou und Hangzhou ausdehnen. Suzhou mit seinem UNESCO Weltkulturerbe den historischen Gärten und den nahegelegenen Wasserstädten lädt Sie ein, das alte und authentische China zu erkunden. Hangzhou ist der Geburtsort des Long Jing Tee. Lassen Sie sich von einem der Tee-Sommeliere in die alte Teekultur entführen.
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Welche Dokumente benötigen Sie?
Folgende Dokumente sind bei der beantragung der 144 Stunden Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen:
- Gültiger Reisepass
- Gültiges und bestätigtes Ticket mit Datum und Sitzplatz zur Weiterreise in ein Drittland
- Visa für das Drittland (falls erforderlich)
- Ausgefüllte arrival und departure card (liegen dort aus)
Wie bekomme ich meinen 144-Stunden Visafreien Transit?
In 6 Schritten zur 144-Stunden Aufenthaltsgenehmigung:
- Informieren Sie ihren Verkehrsträger beim check-in über Ihre Absicht die 144-Stunden regelung in Anspruch nehmen zu wollen.
- Füllen Sie die Ankunfts- und Abreisekarten aus (arrival and departure card).
- Folgen Sie nach dem von Bord gehen den Hinweisschildern für die 144 Stunden Aufenthaltsgenehmigung am (Flug-) Hafen.
- Legen Sie Ihre Tickets, die Einreisekarte und Ihren Pass vor und teilen Sie dem Einreisebeamten Ihren Wunsch für die visafreie Einreise mit.
- Nach dem Einreisefreigabe nehmen Sie Ihr Gepäck in Empfang und gehen wie gewohnt durch die Zollkontrollen.
- Verlassen Sie die Region über den vorgesehenen (Flug-)Hafen vor Mitternacht des sechsten ganzen Tages nach Ihrer Ankunft. Die Ausreise ist nicht anders als sonst. Legen Sie Ihre ausgefüllte Abreisekarte vor und passieren Sie die Sicherheitskontrollen wie gewohnt.
Wie werden die 144 Stunden genau berechnet?
Die 144 Stunden beginnen abzulaufen von genau 0 Uhr am folgenden Tag der Anreise. Wenn Sie beispielsweise in Shanghai um 18 Uhr am 1. Juni ankommen, dann beginnen Ihre 144 Stunden ab 0 Uhr den 2. Juni und Sie können bis 23 Uhr 59 am 7. Juni bleiben. So haben Sie tatsächlich sogar mehr Zeit als die 144 Stunen, wenn Sie einen möglichen Transport für die Anreise finden.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist rechtzeitig den Ort wieder zu verlassen aus unerklärlichen Gründen, wie beispielsweise dass Ihr Flug gestrichen wurde, dann benötigen Sie wirklich ein Visa das Sie beantragen müssen bei dem Hauptbüro für Sicherheit von dem Büro für Sicherheit.
Achtung:
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte
Beijing Ein- und Ausreise Grenz-Kontrolle 0086-10-56095400
Shanghai Ein- und Ausreise Grenz-Kontrolle 0086-21-51105100