Bitte beachten: Da sich Zollbestimmungen immer wieder kurzfristig ändern können, sollten Sie vor Antritt der Reise nochmals genaue Erkundigungen einholen!
Jetzt ist es Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz folgende Städte unter bestimmten Voraussetzungen ohne Visa zu besichtigen. Man kann eine kurze Reise in Peking, Shanghai, Chengdu, Guangzhou, Chongqing, Guilin, Dalian, Shengyang, Xi'an, Guilin, Kunming und Hangzhou planen.
Achtung: Alle können sich sehr schnell ändern und entwickeln! Wir empfehlen, dass Sie diese Seite verfolgen.
Außerdem werden Sie in unserer Wechat Gruppe-Chinarundreisen eingeladen, in der Gruppe werden wir aktuelle Infos über China Reisen austauschen.
Sie können mit Handy diese Code scannen oder lang drücken, danach wird die Wechat Code erkennt und Sie in der Gruppe sein.
Touristen müssen einen Gepäckvordruck ausfüllen (in zweifacher Ausfertigung), diese beim Zoll einreichen und sich das Duplikat zur Vorlage bei der Ausreise gut aufheben.
Persönliche Gegenstände sind abgabenfrei, auf Grund der derzeitigen Zollbestimmungen auch Nahrung, zwei Flaschen Schnaps und zwei Stangen Zigaretten.
Armbanduhren, Radios, Tonbandgeräte, Kameras, Film-Kameras und ähnliche Produkte können zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, dürfen aber weder verkauft noch auf andere Personen übertragen werden und müssen aus China wieder ausgeführt werden.
Geschenke für Verwandte oder Freunde in China oder Gegenstände, die im Auftrag anderer mitgeführt werden, müssen ebenfalls angegeben werden.
Besucher können eine begrenzte Menge an Geld (zur Zeit bis RMB 20 000) sowie chinesische Renminbi Reiseschecks, zusätzlich bis zu $ 5000,-in Fremdwährung einführen und der nicht ausgegebene Teil kann wieder ausgeführt werden. Da sich diese Bestimmungen kurzfristig wieder ändern können, wäre es gut, wenn Sie sich vor Antritt der Reise über die genauen aktuellen Bestimmungen erkundigen würden.
1. Waffen, Munition und Sprengstoffe aller Art
2. Falschgeld und gefälschte Wertpapiere
3. Manuskripte, Drucksachen, Filme, Fotos, Schallplatten, Kinofilme, bespielte Tonbänder und Videobänder usw., die schädlich für Chinas Politik, Wirtschaft, Kultur und Ethik sind.
4. Giftige Drogen, abhängig machende Drogen, Opium, Morphium, Heroin usw.
5. Tiere, Pflanzen und daraus hergestellt Gegenstände die von Keimen und / oder Insekten befallen sein könnten.
6. Unhygienische oder verseuchte Lebensmittel aus infizierten Gebieten
7. Andere Waren, deren Einfuhr durch staatliche Reglementierungen verboten sind.
Vielleicht hast Du Interesse zum chinesischen Neujahr? Im Jahr 2021 fängt das Chinesische Neujahr am 12. Februar. Von 12. Februar bis zum 31. Januar 2022 ist das Jahr des Büffels.
Oder nach der 24 Perioden Theorie, ist „Frühlingsanfang“ am 3. Februar. Klick das Bild unter, um mehr zu erfahren:
Beim Verlassen von China müssen die Touristen wieder den Gepäckvordruck für die Zollkontrolle vorlegen (die Kopie). Schiffsreisende sind davon befreit.
In China gewechselte RMB aus ausländischen Währungen können nach dem Vorzeigen der Belege für die Zollkontrolle ausgeführt oder aus dem Land geschickt werden. In Städten, wo kein Zollamt zur Verfügung steht, kann dies über einen lokalen Friendship Store abgewickelt werden.
1. Alle Artikel, diewährendder Einreiseverbotenensind.
2. Manuskripte, Drucksachen, Filme, Fotos, Schallplatten, Kinofilme, bespielte Tonbänder und Videobänder usw., die schädlich für Chinas Politik, Wirtschaft, Kultur und Ethik sind
3. Seltene und kostbare Exemplare der Bücher über die Chinesische Revolution, Geschichte, Kultur und Kunst, die nicht zum Verkauf stehen
4. Geschützte undgefährdeteTiere, Pflanzen und Samen
5. Andere Waren, deren Ausfuhr durch staatliche Vorschriften verboten ist.
1. Funk-Sender/Empfänger, Kommunikations-Kodierungsmaschinen;
2. Tabak (400 Zigaretten), Alkohol (2 Flaschen je 750ml);
3. Bedrohte und seltene Tiere, Pflanzen (einschließlich ihrer Proben) und deren Saat-und Pflanzgut;
4. Die nationale Währung ( bis 20.000 RMB);
5. Andere Waren, deren Einfuhr durch staatliche Reglementierungen beschränkt sind.
1. Gold, Silber und andere Edelmetalle und ihre Produkte;
2. Die nationale Währung (bis 20.000 RMB);
3. Devisen und Wertpapiere (bis 5.000 USD oder deren Gegenwert);
4. Funk-Sender/Empfänger, Kommunikations-Kodierungsmaschinen;
5. wertvolle chinesische pflanzliche Arzneimittel;
6. normale Reliquien;
7. Andere Waren, deren Einfuhr durch staatliche Reglementierungen beschränkt sind.
-Die erlaubten Waren laut Zollbestimmungen;
-Die in einer Ausstellung, Messe, Konferenz oder anderen ähnlichen Aktivitäten ausgestellten Waren;
-Die während einer kultuellen und sportlichen Austausch-Aktivität verwendeten Waren;
-Die Geräte oder andere Waren für Nachrichten, zum Filmen, oder für Fernsehnprogramme;
-Die Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung, Lehre;
-Alle Verkehrsmittel für die oben erwähnten Aktivitäten;
-Notwendige Muster und Proben;
-Die Geräte für eine Installation, Inbetriebnahme, Prüfgeräte und Instrumente;
-Behälter zur Aufnahme von Waren;
-Instrumente, Ausrüstungen und Zubehör für karitative Aktivitäten;
-Verkehrsmittel oder andre Geräte für eine Reise;
-Die verwendete Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien für die Ausstattung auf dem Bau;
-Andere Waren für eine vorübergehende Ein-und Ausfuhr für nicht-kommerzielle Zwecke.
Tipps:
1. Gefälschte Markenwaren darf man nicht ausführen, weil man für diese Waren ein Ursprungzeugnis haben muss, das die Qualität und das Material bezeugt. Das beinhaltet alle Arten an geistigem Eigentum.
2. Es gibt keine Begrenzungen für Schokolade, Zucker (wie z.B: Gummibärchen), Brot und Kaffee. Sie können so viel mitnehmen, wie Sie möchten. Generell dürfen Lebensmittel von Privatpersonen nur eingeführt werden, wenn über längere Zeit ohne Kühlung haltbar sind, wie Salami, Konserven etc.
Genauere Informationen sehen Sie sich bitte unter der Link
Was soll ich machen, wenn ich in China Antiquitäten oder Kunst kaufen möchte?
China ist 1989 der UNESCO "Convention of the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural Property 1970" beigetreten. Demnach ist eine ungeregelte Einfuhr bzw. Ausfuhr von Antiquitäten strengstens untersagt. Eventuell brauchen Sie einen Sigellackstempel vom chinesischen Zoll, um eine Ausfuhr zu ermöglichen. Da auch Deutschland in diesem Abkommen ist, wäre der beste Weg den Zoll direkt zu kontaktieren, um eine wirklich zuverlässige Aussage zu erhalten oder eine Spedition, die sich auf Antiquitäten und Kunst spezialisiert hat. Da sich die Regulierungen und Gesetze, speziell vom Zoll, sehr schnell und häufig ändern, kann ich Ihnen leider keine verbindliche Aussage geben, denke aber, dass der Weg über den deutschen Zoll oder Spedition am zuverlässigsten ist.
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