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Einreise China Zoll: Einfuhrbestimmungen China

Bitte beachten: Da sich Zollbestimmungen immer wieder kurzfristig ändern können, sollten Sie vor Antritt der Reise nochmals genaue Erkundigungen einholen!

Jetzt ist es Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz folgende Städte unter bestimmten Voraussetzungen ohne Visa zu besichtigen. Man kann eine kurze Reise in Peking, Shanghai, Chengdu, Guangzhou, Chongqing, Guilin, Dalian, Shengyang, Xi'an, Guilin, Kunming und Hangzhou planen.

24/72/144 Stunden Visafrei in China

Die chinesischen Zollbestimmungen informieren Sie darüber, welche Gegenstände Sie nicht nach China ein- oder ausführen dürfen und welche Sie deklarieren und verzollen müssen.

Was darf man nach China einführen?

Viele Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, können zollfrei nach China eingeführt werden, aber für die meisten gilt eine mengenmäßige Beschränkung.

Zigaretten und Alkohol

  • Reisende dürfen 1,500 ml alkoholische Getränke (mit einem Alkoholgehalt von 12 % oder mehr) zollfrei nach China einführen.
  • Die abgabenfreie Reisefreimenge für Zigaretten beträgt 500 Gramm.

Lebensmittel nach China mitnehmen

Lebensmittel, die sich noch in ungeöffneten Originalverpackungen des Produzenten befinden, sowie konservierte Nahrungsmittel in ungeöffneten Dosen oder Gläsern können uneingeschränkt nach China mitgebracht werden. Hierzu gehören beispielsweise Schokolade, Gummibärchen, Brot, Gelee, Marmelade und so weiter.

Bargeld

Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20.000 CNY erlaubt. Bei Fremdwährungen liegt die Grenze bei 5.000 USD. Darüber hinausgehende Beträge sind deklarationspflichtig.

Medikamente nach China mitnehmen

Es ist erlaubt, Medikamente in einer der Reisedauer angemessenen Menge für den Eigenbedarf nach China einzuführen.

Was muss bei der Einreise deklariert werden?

  • Saatgut, Pflanzen und sonstiges Vermehrungsmaterial, Tabak, Getreide und Bohnen (die Genehmigung zur Inspektion ist im Voraus einzuholen).
  • Frische, geschnittene und getrocknete Blumen.
  • Vegetative Proben, Ausstellungsstücke und Exemplare.
  • Trockenfrüchte, getrocknetes und eingelegtes Gemüse sowie Tiefkühlgemüse.
  • Erzeugnisse aus Bambus, Stöcken, Dochten, Gräsern und Holz.
  • Haustiere: Hund oder Katze.
  • Zugelassenes importiertes menschliches Blut und Blutprodukte, Mikroorganismen, menschliches Gewebe und andere biologische Produkte.

Einfuhrverbot

Es ist verboten, folgende Gegenstände nach China einzu:

  • Waffen, Munition und Sprengstoffe aller Art
  • Falschgeld und gefälschte Wertpapiere
  • Manuskripte, Drucksachen, Filme, Fotos, Schallplatten, Kinofilme, bespielte Tonbänder und Videobänder usw., die schädlich für Chinas Politik, Wirtschaft, Kultur und Ethik sind.
  • Giftige Drogen, abhängig machende Drogen, Opium, Morphium, Heroin usw.
  • Tiere, Pflanzen und daraus hergestellt Gegenstände die von Keimen und / oder Insekten befallen sein könnten.
  • Unhygienische oder verseuchte Lebensmittel aus infizierten Gebieten
  • Andere Waren, deren Einfuhr durch staatliche Reglementierungen verboten sind.

Was muss bei der Ausfuhr deklariert werden?

  • Gold, Silber und andere Edelmetalle und ihre Produkte;
  • Die nationale Währung (bis 20.000 RMB);
  • Devisen und Wertpapiere (bis 5.000 USD oder deren Gegenwert);
  • Funk-Sender/Empfänger, Kommunikations-Kodierungsmaschinen;
  • Wertvolle chinesische pflanzliche Arzneimittel;
  • Normale Antiquitäten;
    Tipps: China ist seit 1989 Unterzeichner der UNESCO-Konvention zur Bekämpfung des unerlaubten Imports, Exports und Eigentumsübertragung von Kulturgut aus dem Jahr 1970. Damit ist der unregulierte Handel mit Antiquitäten streng verboten. Für eine zulässige Ausfuhr könnte eine Versiegelung vom chinesischen Zoll erforderlich sein. Da auch Deutschland Teil dieser Konvention ist, wird empfohlen, sich für verlässliche Informationen direkt an den Zoll oder an ein auf Antiquitäten spezialisiertes Speditionsunternehmen zu wenden. Bitte bedenken Sie, dass sich Zollbestimmungen oft und schnell ändern können, daher kann ich keine verbindliche Aussage treffen. Dennoch sind der deutsche Zoll und entsprechende Speditionsunternehmen verlässliche Informationsquellen.
  • Andere Waren, deren Einfuhr durch staatliche Reglementierungen beschränkt sind.

Ausfuhrverbot

Die Ausfuhr der folgenden Artikel ist verboten:

  • Alle Artikel, diewährendder Einreiseverbotenensind.
  • Manuskripte, Drucksachen, Filme, Fotos, Schallplatten, Kinofilme, bespielte Tonbänder und Videobänder usw., die schädlich für Chinas Politik, Wirtschaft, Kultur und Ethik sind
  • Seltene und kostbare Exemplare der Bücher über die Chinesische Revolution, Geschichte, Kultur und Kunst, die nicht zum Verkauf stehen
  • Geschützte undgefährdeteTiere, Pflanzen und Samen
  • Andere Waren, deren Ausfuhr durch staatliche Vorschriften verboten ist.

Mehr Details finden Sie auf: China Customs

Reisen nach China mit Haustieren

Ein Reisender darf nur einen Hund oder eine Katze nach China mitbringen.

*Pass auf: Nach China darf nur ein Hund oder eine Katze mitgenommen werden. Andere Tiere sind verboten. Wenn Sie Ihre Katze oder Ihren Hund mitnehmen möchten, müssen Sie außerdem eine Quarantänebescheinigung für Tiere und eine Impfbescheinigung eines amtlichen Tierarztes vorlegen.

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